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Regulierung in der Kritik

Jörg Christian Hickmann, Vorstand der RWS Vermögensplanung AG
Anlageberatung

Die Finanzbranche hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Regulierungen erfahren. „Verbraucherschutz“ ist dabei der Leitgedanke. Sind die Repressionen für Vermittler und Berater dennoch unnötig?

11.09.2014 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Alles begann im Jahr 2007. Im Mai trat damals die Versicherungsvermittlerverordnung in Kraft. Im Januar 2008 kam das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der § 34f Gewerbeordnung (GewO), MiFID II, die Versicherungsvermittlerrichtlinie 1,5 und 2 (IMD), das Lebensversicherungsreformgesetzt (LVRG) und das Honoraranlageberatungsgesetz sind die wohl prominentesten Regulierungen, die folgten. Alle diese Schritte haben als Ziel, den Verbraucher zu schützen. Und da dies für Politiker immer eine „gute“ Sache ist, müssen sich die Finanzmarktteilnehmer diesem Ziel unterordnen. Viele Marktteilnehmer zweifelten von vorn herein  am Sinn dieser Logik. So zum Beispiel die neoklassisch gebildeten Ökonomen:  „Wieso müssen ‚Verbraucher‘ vor irgendetwas geschützt werden – das können sie am besten selbst“, lautet ihr Credo. Greife der Staat irgendwo ein, gehe dies ohnehin meistens schief. 

PIBs und Beratungsprotokolle in der Kritik

Inzwischen verkehrt sich auch das Gutgemeinte ins Gegenteil. Zumindest ansatzweise: So regelt etwa das VVG, dass Kunden vor Abschluss des Vertrages die gesamten Versicherungsbedingungen übergeben werden müssen. „Bei Rentenversicherungspolicen können das gut 70 Seiten sein“, sagt Jörg Christian Hickmann, Vorstand der RWS Vermögensplanung AG. „Die Praxis zeigt, dass nur ein Bruchteil der Verbraucher sich die ‚Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen‘, die in einem unverständlichen Amts- und Juristendeutsch formuliert sind, durchlesen wollen.“ Hickmann hält diese vom Gesetzgeber normierte Vorgehensweise für Verbraucher eher abschreckend. Ähnlich verhalte es sich mit der gesetzlichen Pflicht zur Übergabe von Produktinformationsblättern (PIBs) an Kunden. „Fakt ist, dass die Kunden diesen Umfang an Papier gar nicht wollen und damit auch völlig überfordert sind“, meint der Jurist. Und genau dies könne dem Verbraucherschutz entgegenlaufen: „Gerade dieser Papierberg bietet unseriösen Beratern die Möglichkeit, die überhöhten Kosten ihrer Produkte zu verstecken und die eigene Haftung damit zu minimieren. Das Opfer ist der private Anleger, dem dadurch juristische Schritte erschwert werden.“

Unterstützung erhält Hickmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zwar nicht in Bezug auf die PIBs, aber bei den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokollen. Diese sollen die Qualität der Beratung erhöhen. Dazu hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz im Juni 2014 eine Studie veröffentlicht. Das Ergebnis: „Bisherige Regelungen zum Beratungsprotokoll erfüllen ihren Zweck nicht“, kommentiert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es von Anfang an gravierende Defizite bei den Beratungsprotokollen gab, die sich seit ihrer Einführung nicht verbessert haben.“ Die Protokolle seien häufig mangelhaft oder würden erst gar nicht ausgehändigt. Der Gesetzgeber habe seine Spielräume nicht genutzt, um die Protokolle vernünftig auszugestalten. „Die Kontrollen der BaFin müssen ausgeweitet werden“, fordert Mohn daher. „Wer kein Protokoll führt oder eines, das seinen Zweck nicht erfüllt, muss Sanktionen fürchten.“

MiFID II fördert teure Produkte

Auch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II steht in der Kritik. Künftig muss zwischen „komplexen“ und  „nicht-komplexen“ Anlageprodukten unterschieden. „Komplexe Anlageprodukte müssen umfangreich erklärt werden“, erläutert Hickmann. „Damit wäre ein beratungsfreier Direktvertrieb über Direktbanken oder Fondsplattformen nicht mehr möglich.“ Denn auch Publikumsfonds – wie einige Garantiefonds – könnten als komplex eingestuft werden. „Sollte dies so umgesetzt werden, würden gerade Garantieprodukte gegenüber anderen Produkten – beispielsweise aus der Versicherungsbranche – benachteiligt sein, obwohl deren Kostenstruktur für den Verbraucher in der Regel erhebliche Vorteile hätte“, gibt der RWS-Vorstand zu bedenken. „Die Folge wäre, dass der Verbraucher teure Produkte schneller und mit weniger Bürokratie erhält, anstatt Produkte mit einer günstigen Kostenstruktur.“ Genau das könne nicht im Sinne des Verbrauchers sein.

Provisionen: Qualitätsfördernd oder nicht?

Berater müssen dem Kunden mitteilen, ob sie „abhängig“ oder „unabhängig“ beraten. Wer unabhängig berät, darf keine Provisionen annehmen, soll ausschließlich per Honorar bezahlt werden. „Unabhängig“ darf sich jedoch nur nennen, wer seinen Kunden eine ausreichend breite Produktpalette anbietet. An dieser Stelle sieht der vzbv Verbesserungsbedarf. Denn eine unabhängige Finanzberatung könne nicht allein über die Anzahl der angebotenen Produkte gewährleistet werden: „Verbraucher brauchen nicht 100 mittelmäßige Produkte zur Auswahl, sondern die besten“, sagt Mohn und fordert die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA auf, ergänzende Qualitätskriterien für die Produktauswahl zu definieren. Dass Berater nach wie vor mit Provisionen bezahlt werden können, gefällt dem vzbv ohnehin nicht. Laut Richtlinie ist dies zulässig, wenn „Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen“. Um festzustellen, wann dies der Fall ist, hat die ESMA – unter ausdrücklichem Beifall des vzbv – eine Liste von Ausschlusskriterien formuliert. Insbesondere dürfen dann keine Provisionen angenommen werden, wenn das Geschäftsmodell des Vermittlers im Kern auf Provisionen basiert. „Die Ausschlusskriterien der ESMA zeigen einmal mehr, dass Provisionen faktisch nie die Qualität der Beratung erhöhen, sondern Verbrauchern am Ende schaden“, ist Mohn überzeugt. 

Doch ist das wirklich so? Provisionen gelten als qualitätsfördernd, so die ESMA, wenn sie Verbrauchern Zugang zu einer breiteren Produktpalette bieten oder wenn sie eine dauerhafte Beratung gewährleisten. Selbst wenn alle von der ESMA vorgeschlagenen Ausschlusskriterien erfüllt sind, hebt der Hinweis auf eine breitere Produktpalette das Annahmeverbot auf. 

Anleger zahlen für Provisionsverbot

Die Folge wäre ein Provisionsverbot. Davor aber warnt Jurist Hickmann: „Die Entwicklung des Provisionsverbotes in Großbritannien zeigt: Keine Berater für die breite Bevölkerungsschicht, ein Oligopol von Produktanbietern und die Vernichtung eines Berufsstandes.“ Die stärkere Regulierung des Vertriebs habe in Großbritannien dazu geführt, dass Kunden mit niedrigen und mittleren Einkommen faktisch von der Finanzberatung ausgeschlossen seien. Abgesehen von den negativen Auswirkungen für die Berater (in Großbritannien seien 90 Prozent der Berater vom Markt verschwunden), werde es auch für die Kunden teuer. Denn er habe höhere Gesamtkosten für Beratungsleistung und Produkt zu zahlen. „Bei der Vermittlung von Aktienfonds wurden alle Kosten, wie das Fondsmanagement, die Verwahrungsstelle des Fonds und die Provision für den Berater aus der sogenannten Managementfee bezahlt“, erläutert Hickmann. Diese habe bei durchschnittlich 1,5 Prozent gelegen. „Nach der Umstellung betragen die Gesamtkosten, die der Kunde zu tragen hat, durchschnittlich 1,6 bis 2,45 Prozent.“ 0,75 Prozent davon entfallen auf das Fondsmanagement, 0,15 bis 0,5 Prozent fließen als Gebühr an die Handelsplattform und das Beraterhonorar macht 0,5 bis1,2 Prozent aus. Das Provisionsverbot habe dazu geführt, dass 90 Prozent der Kunden keinen teuren Berater mehr bräuchten, der von Angesicht zu Angesicht mit ihnen spricht. Vielen sei mit einem Call Center geholfen, dessen Mitarbeiter gängige Produktlösungen anbieten. Diese Produkte könnten künftig immer stärker vertreten sein, da die kaum noch einer Erklärung bedürften. Zudem geht Hickmann davon aus, dass Provisionen im Interesse des Staates sind, er sie also nicht verbieten sollte.

Regulierung zum Schutze des Verbrauchers? Sowohl Finanzberatern als auch Verbraucherschützern kommen da Zweifel. Bei nahezu jedem Regulierungsthema gibt es Kritik – wenn auch zu verschiedenen Bereichen. Viele Berater klagen zwar über die zunehmende Reglementierung. Doch von vielen ist zu hören, dass sie damit leben könnten, wenn es dem privaten Anleger diene. Wenn aber der Verbraucher nun trotz der Vielzahl an Maßnahmen nicht effektiv geschützt ist, welchen Sinn hat dann die Regulierung? Wie ist Ihr Eindruck? Was sagen Ihre Kunden zum Thema Verbraucherschutz? Schreiben Sie der Redaktion: redaktion@fundresearch.de

(PD)

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