Bei der Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie befürworten Regierungskoalition und Wertpapierexperten jetzt ein standardisiertes Informationsblatt für Aktien.
10.03.2017 | 09:48 Uhr
In der Anhörung zur Umsetzung des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes am Mittwoch hat sich die Bundesregierung für eine Lockerung der Regelungen zur Anlegerinformation ausgesprochen. Statt des bisher gesetzlich verordneten umfangreichen Datenblattes soll nun ein abgespecktes Informationsblatt ausreichen. Statt spezifischen Einzeltitel-Informationen enthält es nach Vorschlag der Koalition lediglich allgemeine Informationen über das Finanzprodukt Aktie. Branchenverbände sowie führende Experten unterstützten den Vorschlag.
Die Umsetzung des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes in deutsche Gesetzgebung hatte in einem ersten Entwurf eine Regelung enthalten, die über die Richtlinie hinaus ging. Vorgesehen war seitens der EU in der Anlageberatung für bestimmte Finanzprodukte ein Informationsblatt verpflichtend zu machen, so dass Endverbraucher die Finanzprodukte verstehen und hinsichtlich ihres Risikos vergleichen und bewerten können. Die deutsche Gesetzgebung war in ihrem ersten Entwurf über diese Richtlinie hinausgegangen, indem sie diese Informationspflicht auch auf Aktien ausgedehnt hatte.
Die Beraterbranche wandte sich gegen diesen Entwurf, weil sie den bürokratischen Aufwand als unverhältnismäßig einschätzt. Da es sich bei Aktien um gesetzlich normierte Finanzprodukte handle, die nicht beliebig von den Emittenten verändert werden können, sei es unnötig, spezifische Information zu den Einzeltiteln bereit zu stellen, so ihr Argument.
(DW)
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