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UniImmo Wohnen ZBI-Urteil: „Daraus können sich Schadenersatzansprüche ergeben“

ZBI ist Teil von Union Investment
Offene Immobilienfonds

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass das Risiko beim offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI zu gering eingestuft wurde. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen.

25.02.2025 | 13:15 Uhr

Die Abwertung des Fonds im Juni 2024 von knapp 17 Prozent war ein Schock für Anleger. Zumal Offene Immobilienfonds von allen Anbietern im Grunde als risikoloses „Witwen- und Waisenpapier vertrieben werden. Daher wiesen die Fonds meist nur den Risikoindikator von 2 auf. Der niedrige Indikator signalisiert kaum Risiken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hätte bei diesem – wie bei vielen anderen offenen Immobilienfonds – grundsätzlich ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte deshalb Klage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

Das LG Nürnberg-Fürth gab der Unterlassungsklage nun am 21.2.2025 statt. Der Fondsmanager ZBI darf das Risiko beim Offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI nicht mehr mit 2 bzw. 3 angeben. Grund: Diese Risikobewertung entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Das Gericht erklärte, dass die Einschätzung des Risikos, das investierte Geld zu verlieren, für den Verbraucher das entscheidende Kriterium für seine Anlageentscheidung sei. Dabei orientiere sich dieser maßgeblich an der Risikoeinstufung im Informationsblatt. Werde der Risikoindikator zu niedrig angegeben, werde der Verbraucher über sein Risiko getäuscht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ZBI-Mutter Union Investment teilte mit, Berufung dagegen einlegen zu wollen. „Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, weil wir überzeugt sind, die Risikoklassifizierung des UniImmo: Wohnen ZBI entsprechend den Vorgaben der PRIIPs-VO und der durch die Aufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen zu haben. Wir werden zunächst die Entscheidungsgründe analysieren und anschließend Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.“

Das LG Nürnberg-Fürth hat zwar nicht über Schadenersatzansprüche entschieden, dennoch stärkt das Urteil laut Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser die Position der Anleger. „Anleger wurden somit über ihr tatsächliches Risiko getäuscht. Daraus können sich Schadenersatzansprüche ergeben“, so Dr. Gasser, der bereits zahlreiche geschädigte Anleger des UniImmo Wohnen ZBI vertritt. Die Fondsanteile wurden unter anderem von Volksbanken und Raiffeisenbanken vertrieben. Dr. Gasser: „Bei Banken liegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung besonders hoch, sodass die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen sollten.“

Auch für die Immobilienfondsbranche als Ganzes dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben. Denn eine ganze Reihe Offener Immobilienfonds sind in den niedrigen Risikoklassen 1 bis 3 eingeordnet. Dies vermittelt Investoren den Eindruck, dass es sich um konservative Investments handelt. (jk/pg)

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