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Rente

Der nächste Schritt zur kapitalgedeckten Rente

Die Bundesregierung strebt noch für dieses Jahr den Einstieg in die kapitalgedeckte Rente an. Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats stützt die Argumente, die dafürsprechen, vor allem bei der ersten und dritten Säule der Altersvorsorge auch auf Aktien zu setzen.

17.08.2022 | 16:01 Uhr

Der Wissenschaftliche Beirat hat heute dem Bundesministerium der Finanzen ein Gutachten mit dem Titel „Kapitalgedeckte Rente: Ein neuer Anlauf?“ übergeben. Geht es nach Florian Toncar von der FDP, der im Finanzministerium das Projekt Aktienrente federführend vorantreibt, soll aus dem Fragezeichen im Titel bald ein Ausrufezeichen werden. Das Gutachten jedenfalls gibt ihm ausreichend viele Argumente für eine baldige Umsetzung der Idee, in Zukunft mehr auf Aktien zu setzen, um das Rentensystem zu entlasten. Dass dies dringend notwendig ist, daran besteht kein Zweifel. Denn die aktuelle und auch alle künftigen Bundesregierungen stecken beim Thema Staatliche Rente in einer selbstgebauten Zwickmühle: Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung soll nicht über 20 Prozent steigen. Gleichzeitig soll das Rentenniveau in Relation zu den Löhnen nicht unter 48 Prozent fallen können. „Angesichts des demografischen Wandels und hier besonders der weiter steigenden Lebenserwartung kann diese politische Festlegung nur über einen stetig steigenden Zuschuss des Staates finanziert werden. Simulationsrechnungen zeigen, dass im Jahre 2050 nahezu 60% des Bundeshaushalts für Überweisungen an die Rentenkassen aufgewendet werden müssen. Die Politik der doppelten Haltelinie dürfte sich daher auf Dauer nicht durchhalten lassen“, rechnen die Autoren des Gutachtens vor. Frühere Versuche, das Dilemma zu lösen seien gescheitert. Die Riester-Rente etwa werde als zu kompliziert wahrgenommenen und müsse durch ein standardisiertes, einfaches Altersvorsorgeprodukt ersetzt werden. 

Eine Sparpflicht für die erste Säule würde den Staat zugleich auch aus seinem sogenannten Samariter-Dilemma befreien. Die Argumentation der Wissenschaftler: Diejenigen, die wegen ihrer erwartbar geringen Einkommen im Alter am stärksten vorsorgen sollten, hätten die geringsten Anreize zur Teilnahme, weil der Staat niedrige Alterseinkünfte aus sozialpolitischen Gründen aufstocke. Durch eine Sparpflicht würde der Staat die Bürger dazu anhalten, rechtzeitig vorzusorgen.

Konkrete Ausgestaltung der Aktienrente noch offen

Das Gutachten gibt dem Finanzministerium neue Munition, um den Startschuss zu geben. Wie die Aktienrente jetzt konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit in der Regierung noch beraten. Die Autoren des Gutachtens nennen als Vorbild explizit eine Altersvorsorge in Anlehnung an das Modell Schwedens. Dort müssten Arbeitnehmer neben ihrem Beitrag zu einer umlagefinanzierten Rentenversicherung (derzeit 16%) als Anleger einen weiteren Beitrag (derzeit 2,5%) in Kapitalmarktfonds investieren. Anders als bei der Riester-Rente in Deutschland sei die Anlage in einen Kapitalmarktfonds in Schweden verpflichtend. Dabei stünden den Anlegern unterschiedliche Fonds zur Auswahl. Als Standard gebe es einen staatlichen Aktienfonds, der von den meisten Anlegern gewählt wird. Dieser Fonds zeichne sich durch geringe Kosten und eine über die letzten Jahre signifikante Rendite aus. Auf Deutschland übertragen, könnte die Verantwortung für einen kapitalgedeckten Altersvorsorgefonds der Bundesbank übertragen werden. „Wir sind mit den Verantwortlichen dort in guten Gesprächen“, sagt Florian Toncar. Die Bundesbank sei neutral und regierungsunabhängig. Und sie habe bereits Erfahrung mit Investitionen am Kapitalmarkt. Ob sie tatsächlich selbst das Management des Fonds übernehmen soll, sei allerdings noch offen. Derzeit würden verschiedene Modelle diskutiert. „Wir wollen aber auf jeden Fall sicherstellen, dass das in den Fonds eingezahlte Geld in Zukunft vor staatlichem Zugriff sicher ist. Die Erträge aus dem über die kommenden Jahre investierten Kapital soll ausschließlich der Unterstützung der staatlichen Rente dienen“, versichert Toncar. Angedacht ist, mindestens für die kommenden zehn Jahre den Fonds mit jeweils mindestens zehn Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln zu füllen. Der Kapitalstock soll mit Sacheinlagen und/oder Krediten gespeist und auch später nicht angegriffen werden. Ausgezahlt werden sollen nach einer reinen Einzahlphase in einigen Jahren ausschließlich laufende Erträge aus Dividenden und Zinsen.

Fest steht bereits, dass es – im Gegensatz zu ähnlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge-Modellen anderer Länder – bei der deutschen Lösung keine individuellen Altersvorsorgekonten geben wird. Der Fonds soll ausschließlich dafür sorgen, das Wachstum der Bundes-Zuschüsse zur staatlichen Rente in Zukunft zu entschleunigen. Mehr ist angesichts von nur zehn Milliarden Euro Einzahlung pro Jahr rein rechnerisch auch kaum zu erwarten. „Immerhin, es ist ein Anfang. Darüber sind wir schon froh“, sagt Florian Toncar. Wenn das Instrument einmal erfolgreich aufgesetzt sei, könne man immer noch nachjustieren. Es sei ein langfristiges Projekt. Da müsse man Geduld haben. „Darüber, wie weit wir schon wären, wenn wir vor 20 Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Rente angefangen hätten, will ich gar nicht nachdenken“, so Toncar. In der Koalitionsvereinbarung sei die Grundlage für die Aktienrente gelegt worden. Jetzt gehe es darum, zügig den nächsten wichtigen Schritt zu gehen.

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