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Steuern

Erbschaftssteuer: Clever schenken

Ein 63-jähriger Unternehmer möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von einer Million Euro schenken.

10.05.2021 | 12:15 Uhr von «René Niemann»

Nach Abzug des persönlichen Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro müsste die Tochter für die restlichen 600.000 Euro rund 90.000 Euro Steuern zahlen. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, das Depot zum Nulltarif weiterzugeben.

Überträgt er das Depot auf seine Tochter und behält sich gleichzeitig das Recht auf dessen Erträge vor, fällt die Steuer aufgrund des Vorbehaltes des Nießbrauchs komplett weg.

Vielen ist Nießbrauch im Immobilienkontext ein Begriff. Ein ähnliches Prinzip gibt es bei Aktien, Fonds und Co. Der 63-jährige Unternehmer behält sich die lebenslange Nutzung der Depoterträge – etwa für die Ruhestandgestaltung – vor, während das Eigentum sofort an die Tochter übergeht. Die Verwaltung bleibt in seinen Händen.

Das Prinzip hinter der Steuerbefreiung: Weil die Tochter Zinsen und Dividenden des Depots nicht nutzen kann, so lange ihr Vater lebt, bringt ihr das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger. Es muss zunächst der Jahreswert des Depots (Rendite) bestimmt werden. Entsprechend der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden wird dieser Wert mit einem von Alter und Geschlecht abhängigen Multiplikator multipliziert. Das ergibt dann die Summe, auf die die Tochter bis zum Tod des Vaters wahrscheinlich verzichten muss. Diesen Betrag kann sie vom übertragenen Vermögenswert abziehen und muss dafür keine Schenkungssteuer bezahlen.

In unserem Beispiel liegt der jährliche Ertrag des Wertpapiervermögens von einer Million bei 5 Prozent; das sind 50.000 Euro. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird dieser Betrag im Fall des 63-jährigen Schenkers, dessen statistische Lebenserwartung noch 19,43 Jahre beträgt, mit dem Vervielfältiger 12,081 multipliziert werden. Damit liegt der hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs bei 604.050 Euro. Die restlichen 395.950 Euro liegen im persönlichen Freibetrag. Die Tochter muss für den Vermögensübertrag also keinen Cent an Steuern bezahlen.

„Nießbrauchdepots" sind nicht nur ein Weg für Superreiche. Ebenso wenig sind sie eine Lösung auf den letzten Drücker. Denn je höher die statistische Lebenserwartung des Schenkers ist, desto höher ist der Kapitalwert des Nießbrauchs, der den Wert des Vermögens in der steuerlichen Betrachtung reduziert.

Nießbrauch ist nur eine Option; es gibt viele Wege. Egal welchen man wählt, in jedem Fall muss er rechtzeitig (an)gegangen werden!

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