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AfW begrüßt Referentenentwurf zur Honorarberatung

Norman Wirth
Anlageberatung

Wirth: „Gesetzentwurf deutlich näher am Vorschlag der EU-Kommission als am Eckpunktepapier von 2011.“

20.11.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung hat den Referentenentwurf des Finanzministeriums für die Regulierung der Honorarberatung (FundResearch berichtete) ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einem konsistenten Vermittler- und Beraterrecht und einem fairen Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen“, sagt der geschäftsführende AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth. Endlich läge ein sinnvoller Vorschlag auf dem Tisch. „Wir freuen uns auch, dass dieser Gesetzentwurf sich deutlich näher am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept orientiert, als an einem zwar vieldiskutierten aber konzeptlosen in 2011 vorgelegten Eckpunktepapier des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.“

Über Details des aktuellen Vorschlags müsse im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens allerdings noch geredet werden. Insbesondere mit der als problematisch angesehene Möglichkeit der Vermittlung von Finanzprodukten, bei denen die Vermittlungsprovision an den Kunden unmittelbar weitergeleitet wird ist der AfW nicht glücklich. Es gebe beispielsweise viele Fonds, die nur auf Provisionsbasis zu haben sind, erläutert Wirth auf Nachfrage von FundResearch. Wie der Berater in diesen Fällen bezahlt werde, sei noch völlig unklar. „Es gibt zu wenig Nettoprodukte. Da muss man sich fragen, ob der Entwurf so umzusetzen ist“. Wirth hofft, dass ein zügiges Gesetzgebungsverfahren „die unsägliche Diskussion zum Thema Honorarberatung nun bald beendet.

(PD)

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