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AfW gegen Zwang für unabhängige Finanzdienstleister

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand AfW
Anlageberatung

VUV: Verpflichtende Mitgliedschaft in Entschädigungseinrichtung. AfW: Mit uns nicht.

19.04.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Unabhängige Versicherungsmakler, Anlagevermittler und Finanzmakler erleben derzeit die Regulierung ihres Berufstandes durch den Gesetzgeber. In die Gewerbeordnung wurden die Paragrafen 34d und 34f neu eingefügt. Berufszulassungs- und –ausübungsregeln werden dadurch definiert. Änderungen im Arbeitsablauf, höhere Kosten und mehr Bürokratie sind die Folge.

Nun wird teilweise gefordert, dass alle unabhängigen Finanzdienstleister Zwangsmitglieder in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) werden sollten. Unter anderem komme diese Forderung vom Verband unabhängiger Vermögensberater (VUV), so der Bundesverband für Finanzdienstleistung (AfW). Aber auch der derzeitige Entwurf für eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid II) der EU-Kommission sehe ähnliches vor.

Der AfW hebt hervor, dass die EdW seit dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH im Jahr 2005 quasi pleite sei. Es habe einen Großschaden in Höhe von ca. 500 Millionen Euro gegeben, der die EdW in die Insolvenz getrieben habe. Nur mit Hilfe von Darlehen des Bundes und einem zumindest ursprünglich verfassungswidrigen Beitragssystem, nach welchem den angeschlossenen Zwangsmitgliedern fast willkürlich Zusatzbeiträge aufgezwungen werden könnten, werde sie künstlich am Leben gehalten. Nach Ansicht des AfW habe es der Gesetzgeber bisher sehenden Auges versäumt, die EdW überlebensfähig aber auch gerecht und risikoadäquat einzurichten.

„Der absurden Forderung des VUV, alle Gewerbetreibenden mit der Zulassung nach § 34c GewO – bald nach § 34f GewO – zwangsweise in das scheintote EdW-System einzahlen zu lassen, stellt dich der AfW ausdrücklich entgegen“, so der geschäftsführende AfW-Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth. Er sehe dafür keine sinnvolle Rechtfertigung. „Wenn der VUV meint, dass das Problem mit der chronisch unterfinanzierten Entschädigungseinrichtung nachhaltig gelöst werden muss und dies durch die Einbeziehung der 34c-, bald 34f-Berater erfolgen soll, gibt es hierauf nur eine Antwort: Mit uns nicht!“ Den unabhängigen Finanzdienstleistern werde Schritt für Schritt durch zusätzliche Regularien und Kosten die Existenzgrundlage entzogen. „Wer ein Interesse daran hat, dass auch in drei, fünf oder zehn Jahren die Verbraucher noch banken- und versicherungsgesellschaftsunabhängig beraten werden, sollte dringend gegen derartige Pläne und Forderungen seine Stimme erheben“, fordert Wirth.

(PD)

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