• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Falschberatung kann teuer werden

Anlageberatung

Wenn Berater falsch beraten, können Anleger Schadenersatz fordern. US-amerikanische Banken büßten bereits.

31.07.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Derzeit bereiten mehrere Anwaltskanzleien Klagen gegen verschiedene Banken vor. Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Nittel prüft Fälle, in denen Kunden griechische Staatsanleihen empfohlen wurden. „Entscheidend ist hierbei, welche Anlageziele und welche Risikobereitschaft der Anleger zum Zeitpunkt der Beratung hatte“, sagt Kanzleichef Mathias Nittel. Bei Staatsanleihen aus Griechenland handele es sich seiner Ansicht nach um hochriskante Papiere. Risikoscheuen Anlegern hätten sie niemals angeboten werden dürfen. „Wenn die Kunden als risikoavers eingestuft worden sind und das anhand der entsprechenden Beratungsunterlagen nachweisbar ist, verstieß die Empfehlung griechischer Staatsanleihen gegen die Beratungspflicht der Bank.“ Bei vielen seiner Mandanten habe sich im Nachhinein herausgestellt, dass die empfohlene Wertpapieranlage weder den Anlagezielen und der Risikobereitschaft entsprach, noch eine Information über die Funktionsweise des Wertpapierproduktes und die mit dem Produkt verbundenen Risiken erfolgte. „Die Folge einer solchen fehlerhaften Beratung sind Schadenersatzansprüche der Kunden gegen die beratende Bank“, erläutert der Anwalt.

In den USA hat die dortige Finanzaufsicht vier Großbanken wegen Fehlberatung bereits zu Geldbußen und Entschädigungszahlungen von insgesamt 9,1 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Citigroup, Morgan Stanley, Wells Fargo und die Schweizer Großbank UBS hatten Rentnern und Kleinanlegern komplexe Finanzprodukte verkauft, mit denen die Kunden starke Verluste erlitten. Auf die Risiken wurden sie von den Bankberatern nicht hingewiesen. Der britischen Großbank Lloyds verhagelte fehlerhafte Beratung die Bilanz: Hohe Strafzahlungen drückten die Zahlen des Geldhauses bis Ende Juni auf ein Minus von 820,5 Milliarden Euro.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sieht Nittel im aktuellen Fall des Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland. Es geht um einen Schaden von insgesamt 114 Millionen Euro. Die Anleger wurden von ihren Bankberatern nicht darüber informiert, dass der Fonds erhebliche Risiken mit sich bringe, worauf auch Branchenbeobachter verweisen. „Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen“, glaubt Nittel.

(PD)

Diesen Beitrag teilen: