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Lerninhalte für Sachkundeprüfung veröffentlicht

Anlageberatung

DIHK legt Rahmenplan für die § 34f-Sachkundeprüfung vor. Erste Prüfungen ab November 2012.

23.08.2012 | 15:03 Uhr von «Patrick Daum»

Am 1. Januar 2013 tritt das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ in Kraft – und mit ihm der § 34f GewO. Die Berufsregeln für Vermittler von Finanzanlagen ändern sich, die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis werden verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und einer Berufshaftpflichtversicherung, müssen Finanzvermittler künftig die nötige Sachkunde nachweisen. Soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen, kommen sie nicht umher, die Prüfung zum „Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK“ bzw. zur „Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgreich abzulegen. Jetzt hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Rahmenplan über die Lerninhalte dieser Prüfung veröffentlicht. Die Zeit dazu drängte, erste Prüfungen können ab November 2012 ableget werden.

Der DIHK empfiehlt im Vorfeld der Prüfung 255 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten abzulegen. Davon entfallen je 60 Unterrichtseinheiten auf die Themen „Kundenberatung“, „Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten“ und „Investmentvermögen (offene Fonds)“. Für das Gebiet „Geschlossene Fonds“ wurden 45 Unterrichtseinheiten angesetzt und für „Sonstige Vermögensanlagen“ 30. Die schriftliche Sachkundeprüfung wird dabei immer aus den „Kenntnissen für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten“ sowie einer Vertiefung, dem angestrebten Erlaubnisbereich, bestehen. Für die mündliche Prüfung „Kundenberatung“ ist ein simuliertes Kundengespräch vorgesehen.

Der Rahmenplan des DIHK kann hier heruntergeladen werden.

(PD)

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