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Immobilien

Nachgehakt beim Ombudsmann Immobilien Breiholdt: " Das Verfahren kostet nichts"

Der Ombudsmann Immobilien über seine Arbeit für Verbraucher

13.10.2020 | 13:20 Uhr von «Von Bernhard Bomke»

TiAM FundResearch: Seit dem 1. Juli sind Sie Ombudsmann Immobilien, also für private Bauherren und Immobilienkäufer, die Ärger mit der Baufirma, dem Makler oder dem Gebäudeverwalter haben. Mit welchen Themen kommen die Leute zu Ihnen?

KAI-PETER BREIHOLDT: Typisch sind Fälle, bei denen Menschen sich gegen Baumängel wehren, sich über zu späte Fertigstellung beklagen oder feststellen, dass irgendwas falsch gemacht wurde, also zum Beispiel grüne statt blaue Fliesen im Bad verlegt wurden. Oder aber Wohnungskäufer glauben, ihr Makler hätte seine Provision nicht verdient.

Was machen Sie dann?
Ich kümmere mich nur um schriftliche Eingaben. Das heißt, Antragsteller bitten etwa per E-Mail an nfmbdsmnnmmblnnt um Hilfe. Der Ombudsmann sammelt keine Beweise, sondern ist eine Schlichtungsstelle. Ich wende mich dann also an die Baufirma, den Makler oder Verwalter und versuche, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Und wenn die Firma keine Lust dazu hat?
Mitglieder des Verbands IVD müssen bei so einem Schlichtungsverfahren mitmachen. Andere Makler und Verwalter sind dazu nicht verpflichtet. Auch Baufirmen können nicht zu einer solchen Schlichtung gezwungen werden.

Ziehe ich da nicht besser gleich vor Gericht?
Gelingt mein Schlichtungsversuch, haben Antragsteller schneller und billiger eine Lösung als auf dem Gerichtsweg. Und: Das Verfahren kostet sie in der Regel nichts.

Gibt es eine Bagatellgrenze für Sie?
Geht es um Makler oder Verwalter, die Mitglied des IVD sind, liegt der Mindeststreitwert bei 3000 Euro. In allen anderen Fällen, die hauptsächlich Baufirmen betreffen, reicht die für uns relevante Streitwertspanne von 600 bis 50 000 Euro.

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