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Interview

Christopher Arendt: "Gefahr von Steuerstraftaten"

Kryptoanlagen: Wenn Teenager mit NFTs handeln, können Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen.

01.03.2022 | 12:30 Uhr von «Stefan Rullkötter»

Jugendliche kennen sich mit Kryptogeld oft besser aus als ihre Eltern. Wann werden ihre Trades steuerlich relevant?

Christopher Arendt: Grundsätzlich kann der Handel mit Kryptowährungen oder anderen Token Abgaben auslösen. Bei Nichtabgabe einer Steuererklärung kann auch Teenagern ein Steuerstrafverfahren drohen.

Können Sie einen typischen Fall schildern?

Vor einigen Wochen rief mich ein etwas aufgeregter Vater an. Sein 16-jähriger Sohn handle fleißig mit sogenannten NFTs …

… also einzigartigen digitalen Kennzeichen, die beispielsweise Kunstwerke markieren …

… und habe auf diesem Wege mittlerweile mehr als 15.000 Euro verdient.

Was ist in dieser Konstellation zu beachten?

Beim Handel mit NFTs werden regelmäßig mehrere steuerliche Vorgänge ausgelöst. Grundsätzlich gilt: Auch der 16-jährige Sohn kann steuerpflichtige Einnahmen haben. Die Steuererklärung muss dann grundsätzlich über die gesetzlichen Vertreter, in der Regel also die Eltern, abgegeben werden. Jeder Steuerpflichtige hat aber für das laufende Jahr einen Grundfreibetrag von 9.984 Euro - und der gilt auch für Minderjährige.

Was können Eltern in ähnlichen Fällen tun?


Aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität sollten sie sich an sachkundige Berater wenden. Oft können nur Experten beurteilen, ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht und die Gewinne tatsächlich zu einer Steuerfestsetzung führen würden. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist aber nur in wenigen und besonderen Konstellationen denkbar. In erster Linie richtet sich dann das Verfahren gegen die Eltern, da ihnen regelmäßig die steuerlichen Erklärungspflichten ihrer Kinder obliegen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 27.02.2022 auf boerse-online.de

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