WWF Deutschland und NKI veröffentlichen Ratgeber zur Integration von Klimakriterien in die Kapitalanlage von Versorgungseinrichtungen. Damit sollen alle Pensionskassen, Pensionsfonds und Versorgungswerke angesprochen werden.
07.09.2018 | 14:06 Uhr von «Tobias Bürger»
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Ebav) haben sich die nachhaltige Kapitalanlage auf die Fahnen geschrieben. Gleichwohl besteht eine gewisse Ratlosigkeit, was die künftige Regulierung zur Einbeziehung der Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in der Kapitalanlage betrifft. Das Stichwort lautet Ebav-II-Richtlinie: Ebav II ist Anfang 2017 in Kraft getreten und muss innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie stellt wiederholt Bezüge zu Klima- und anderen Umwelt- und Sozialrisiken her. Anfang Juli 2018 hat das Bundesministerium der Finanzen einen daran anknüpfenden Referentenentwurf veröffentlicht, er greift zentrale Elemente der europäischen Richtlinie im Hinblick auf die Berücksichtigung von Klima- und ESG-Kriterien auf.
Umso wichtiger ist es, den Anschluss nicht zu verlieren und die komplexe Materie zu durchdringen. Oft genug hört man die Aussage: „Wir wissen nicht, wie wir das machen sollen.“ Die bestehenden Wissenslücken soll nun ein neuer Leitfaden füllen, der in dieser Woche erscheint und den portfolio institutionell in seiner September-Ausgabe hinterfragen wird.
Versorgungseinrichtungen und Versicherte finden in dem neuen Ratgeber die wichtigsten Informationen zu den Folgen der Klimakrise und der Klimapolitik auf ihre Kapitalanlagen beziehungsweise Altersversorgung. Kern des Ratgebers von WWF Deutschland und dem Institut für nachhaltige Kapitalanlagen (NKI) ist eine Musteranlagerichtlinie, mit der Pensionskassen und andere Versorgungseinrichtungen Klimakriterien in ihre Kapitalanlage integrieren können. An der Erarbeitung des Ratgebers waren mehrere deutsche Versorgungseinrichtungen beteiligt.
Langer Anlagehorizont: Versorgungseinrichtungen von Klimakrise besonders betroffen
Für Versorgungseinrichtungen sind Klimakrise und Klimapolitik gleich in doppelter Hinsicht relevant, berichten die Autoren. Aufgrund ihres langfristigen Anlagehorizonts seien sie zum einen von den Auswirkungen der Klimakrise in besonderer Weise betroffen. Zum anderen könnten sie durch ihre Kapitalanlagen, beispielsweise durch Investments in Unternehmen, die sich konsequent auf den Strukturwandel ausrichten, oder in Erneuerbare Energien einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. So verfügen beispielsweise die in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) organisierten Einrichtungen über ein Vermögen von über 196 Milliarden Euro, die Kapitalanlagen der deutschen Pensionskassen betrugen Ende 2016 rund 155,5 Milliarden Euro.
Mit dem neuen Ratgeber wollen der WWF Deutschland und das NKI die Versorgungseinrichtungen dabei unterstützen, die steigenden klimabezogenen Anforderungen zu erfüllen. Neben Bausteinen zur Integration von Klimakriterien in die Anlagerichtlinien enthält der Ratgeber praxisnahe Hintergrundinformationen zu den Risiken der Klimakrise, zur Wirkung entsprechender Kriterien auf den Anlageerfolg, sowie zu geeigneten Anlagestrategien und Anlageklassen.
Leitfaden für mittelgroße institutionelle Investoren
Bereits im September 2017 hatte das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) einen Leitfaden vorgestellt. Er soll kleine und mittelgroße institutionelle Investoren dabei unterstützen, Nachhaltigkeitskriterien in ihre Kapitalanlage zu integrieren. Gerade ehrenamtlich geführte Organisationen seien bei der Geldanlage in der Regel auf die Empfehlungen ihres Vermögensverwalters angewiesen, von denen bisher nur eine Minderheit über eine breite Expertise zu nachhaltigen Anlagelösungen verfüge. Der Leitfaden des FNG adressiert insbesondere kleinere und mittelgroße Stiftungen, kirchliche und karitative Einrichtungen und Versorgungswerke und soll ihnen den Einstieg in eine nachhaltige Kapitalanlage erleichtern. Zu den Zielgruppen dieser Publikation gehören beispielsweise die 70 Prozent aller gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland, die über ein Stiftungskapital von weniger als eine Million Euro verfügen.
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