Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Diese wurde möglich,
nachdem die Koalitionsfraktionen auf Forderungen der FDP eingegangen sind und
nun auch die Grünen zugestimmt haben. Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil
das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte.
Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern - und auch von den Mietern, denn sie
kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer
mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten
Einnahmequellen. Wenn die Reform bis Ende Dezember nicht gelingt, würde dieses
Geld wegfallen.
Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr oder weniger
Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das
letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. So
kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort um mehrere
Hundert Euro unterscheiden. Die Bundesregierung kann klamme Kommunen allerdings
nicht zwingen, die Hebesätze zu senken und auf Einnahmen zu verzichten. Der
Bundesrat muss der Reform auch noch zustimmen.
Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung auf eine Reform
der Grundsteuer als einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der dpa, gut sei auch, "dass die
Grundsteuer wertorientiert bleiben wird. Ob ich in einer Villa in bester Lage
wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss
sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den
Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird."
Dedy sagte weiter: "Die Städte bekennen sich ausdrücklich
zu einer aufkommensneutralen Reform. ... Dafür werden die Städte ihre örtlichen
Hebesätze rechtzeitig anpassen." Die neue Grundsteuer wird laut Dedy
erstmals im Jahr 2025 erhoben. Die lange Umsetzungszeit ist notwendig, weil
alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.
Die neue Grundsteuer werde kostengünstiger zu ermitteln sein als bisher.
Der Deutsche Mieterbund will die Grundsteuer aus dem Katalog
der Betriebskosten gestrichen wissen, damit sie nicht länger von Mietern
bezahlt werden muss. "Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer",
sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz der dpa. "Wir fordern, dass auch
vermietende Eigentümer diese Eigentümersteuer zahlen müssen. Wer von steigenden
Immobilienpreisen und -werten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer
zahlen." Der Mieterbund plädiert für eine ohne größeren bürokratischen
Aufwand umsetzbare und bundesweit geltende Grundsteuerreform. "Ob die
Grundsteuerreform diesen Kriterien gerecht wird, halten wir allerdings für
zweifelhaft."
Die Reform wurde auch deswegen möglich, weil unzufriedenen Ländern
wie Bayern Öffnungsklauseln eingeräumt wurden. Die Länder dürfen nun eigene
Regelungen entwickeln. Dafür will Scholz das Grundgesetz ändern. Ein zweites
Problem sind die Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über
den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Damit die Rechnung fair
ist, will Scholz bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden - auch bei
denen, die ihr eigenes Grundsteuersystem nutzen.
Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer doppelt
rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen
abgeben müssen. Das soll nun im Gesetz ausgeschlossen werden
Quelle: dpa-AFX
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