Der Bundestag hat am Freitag nach langem Ringen mit den Ländern die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte Reform der Grundsteuer verabschiedet.
18.10.2019 | 07:24 Uhr
Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Diese wurde möglich, nachdem die Koalitionsfraktionen auf Forderungen der FDP eingegangen sind und nun auch die Grünen zugestimmt haben. Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein, weil das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wenn die Reform bis Ende Dezember nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen.
Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. So kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro unterscheiden. Die Bundesregierung kann klamme Kommunen allerdings nicht zwingen, die Hebesätze zu senken und auf Einnahmen zu verzichten. Der Bundesrat muss der Reform auch noch zustimmen.
Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung auf eine Reform der Grundsteuer als einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der dpa, gut sei auch, "dass die Grundsteuer wertorientiert bleiben wird. Ob ich in einer Villa in bester Lage wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird."
Dedy sagte weiter: "Die Städte bekennen sich ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. ... Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen." Die neue Grundsteuer wird laut Dedy erstmals im Jahr 2025 erhoben. Die lange Umsetzungszeit ist notwendig, weil alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer werde kostengünstiger zu ermitteln sein als bisher.
Der Deutsche Mieterbund will die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten gestrichen wissen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss. "Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer", sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz der dpa. "Wir fordern, dass auch vermietende Eigentümer diese Eigentümersteuer zahlen müssen. Wer von steigenden Immobilienpreisen und -werten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen." Der Mieterbund plädiert für eine ohne größeren bürokratischen Aufwand umsetzbare und bundesweit geltende Grundsteuerreform. "Ob die Grundsteuerreform diesen Kriterien gerecht wird, halten wir allerdings für zweifelhaft."
Die Reform wurde auch deswegen möglich, weil unzufriedenen Ländern wie Bayern Öffnungsklauseln eingeräumt wurden. Die Länder dürfen nun eigene Regelungen entwickeln. Dafür will Scholz das Grundgesetz ändern. Ein zweites Problem sind die Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Damit die Rechnung fair ist, will Scholz bei allen Ländern die gleiche Methode anwenden - auch bei denen, die ihr eigenes Grundsteuersystem nutzen.
Die FDP befürchtete deshalb, dass viele Bundesländer doppelt rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das soll nun im Gesetz ausgeschlossen werden
Quelle: dpa-AFX
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