Viel Schatten, wenig Licht. Dies ist das kurze Fazit zu den
zentralen Vorschlägen der Kommission im Rahmen ihrer Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie, die Gegenstand dieser
CEP-Studie sind. Während laut dem CEP auf der positiven Seite insbesondere der zumindest
vorläufige Verzicht auf ein pauschales Provisionsverbot, die Ansätze zur
Digitalisierung der Informationsbereitstellung, die Bemühungen zur Stärkung der
Finanzkompetenz von Kleinanlegern, die Erleichterungen für professionelle
Anleger und auch - zumindest teilweise - die umfassenden Vorgaben zum Marketing
zu nennen sind, sind zahlreiche andere vorgeschlagene Maßnahmen aus regulatorischer
Sicht mehr als fragwürdig. So seien die nun vorgesehenen partiellen Provisionsverbote abzulehnen. Sie
verzerrten den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell, fokussierten
erstaunlicherweise auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von
Interessenkonflikten vergleichsweise gering seien, und bürgen die Gefahr,
bestimmte Gruppen von Kleinanlegern vom Erwerb von Anlageprodukten abzuhalten.
Nutzen für Kleinanleger oftmals fraglich
Der neue "best-interest test", der den "quality
improvement test" und den "no adversity test" ersetzen soll, ist laut CEP unlogisch, bevormundend, zu kostenorientiert, wettbewerbsverzerrend und einseitig. Die
Offenlegung von Informationen über Kosten, Nebenkosten und Zahlungen Dritter könne zwar die
Investitionsentscheidung erleichtern und den Wettbewerb stärken. Es sei jedoch fraglich, ob Kleinanleger
ein Interesse an derart granularen Kosteninformationen haben, wie sie jetzt vorgeschlagen würden.
Ebenso fraglich sei, ob diese von den Kleinanlegern richtig eingeordnet werden könnten und damit bessere
Anlageentscheidungen zu erwarten seien.
Staatliche Kostenkontrolle droht
Der verpflichtende Vergleich der Kosten mit von ESMA oder EIOPA
entwickelten Benchmarks und die Festlegung von Kriterien für gerade noch akzeptable
"gerechtfertigte und angemessene" Produktkosten durch die Kommission kommen laut dem CEP einer staatlichen
Kostenkontrolle sehr nahe. Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von WF, VS
und VSV hätte in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nichts und schon gar nichts im wettbewerbsintensiven Finanz- und
Versicherungsvertrieb verloren. Auch die neuen Pflichten zur Berücksichtigung der
Portfoliodiversifikation bei der Angemessenheitsprüfung sei wenig praxistauglich. Es
bleibe also viel Arbeit für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Vertretern
der Mitgliedstaaten, die zahlreichen wunden Punkte der Kleinanlegerstrategie im Rahmen der weiteren
Verhandlungen zu heilen.
Regelungen könnten frühestens 2026 in Kraft treten
Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Kleinanlegerstrategie
Ende Mai 2023 vorgelegt. Derzeit prüfen laut CEP sowohl der Rat als auch der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON-Ausschuss) im Europäischen Parlament (EP) den Vorschlag eingehend. Sobald
Rat und Ausschuss ihre jeweiligen Positionen zum Kommissionsvorschlag festgelegt hättem, könnten die
Trilogverhandlungen beginnen. Diese dürften sich mindestens bis Ende 2023 hinziehen. Ob die
Trilogverhandlungen dann noch vor dem den für Juni 2024 geplanten Europawahlen abgeschlossen
werden könnten, sei mehr als fraglich, insbesondere aufgrund der Vielzahl umstrittener
Neuregelungen. Sobald die neue Gesetzgebung von Rat und EP verabschiedet und in Kraft getreten sind,
haben die Mitgliedsstaaten laut CEP zwölf Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Weitere
sechs Monate später müssen WF, VS und VSV bereits die neuen Vorschriften anwenden. Es sei also
davon auszugehen, dass die Regelungen frühestens 2026 zur Anwendung kommen.
Die komplette Studie finden Sie hier
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