Kapitaleinkünfte unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer. Sie beträgt grundsätzlich 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. (Ausnahme: Der persönliche Steuersatz beträgt weniger als 25%. Dann gilt für Kapitalerträge der persönliche Steuersatz.) Von der Abgeltungsteuer sind nur Kapitaleinkünfte aus dem Privatvermögen betroffen. Für Investmentfonds gilt der volle Abgeltungsteuersatz auf Kursgewinne und Erträge.
Wertpapier, das dem Inhaber (Aktionär) ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Der Aktionär ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) ebenso beteiligt wie an Kursrückschlägen.
Investmentfonds, die überwiegend in Aktien anlegen. Sie beinhalten ein erhöhtes Risiko, bieten aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen. Aufgrund einer breiten Anlagestreuung ist die Anlage in Aktienfonds weniger risikoreich als eine Direktanlage in Aktien. Es gibt Aktienfonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder zu einem speziellen Thema erwerben.
Neuer Investmentfondstyp zur Altersvorsorge mit gesetzlicher Verankerung. Dieser sieht schwerpunktmäßige Investments in Substanzwerte wie Aktien oder Grundstücke vor. AS-Fonds müssen mit Ein- und Auszahlplänen angeboten werden. Es können Derivate zur Absicherung von Risiken verwendet werden. Beispielsweise müssen Währungsrisiken zu 70% abgesichert werden.
In der Anlage KAP werden (seit Veranlagungszeitraum 2000) im Rahmen der Steuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt. Diese Anlage muss ausgefüllt werden, wenn die Einkünfte 801 Euro, bzw. 1602 Euro bei gemeinsam Veranlagten, übersteigen. Es kann sinnvoll sein, die Anlage KAP auch dann auszufüllen, wenn die Einkünfte unter den genannten Beträgen liegen, wenn etwa Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, oder wenn ein Körperschaftsteuerguthaben bescheinigt oder negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden sollen. Die Anlage-KAP galt letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2008. Seit 2009 ist die Abgeltungsteuer eingeführt.
Konto, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist.
Die Anlagestrategie bestimmt die Ausrichtung des Fonds. Sie legt die in Frage kommenden Wertpapiere und deren Anteil am Fondsvermögen fest. Ebenso werden durch sie etwaige Absicherungsmaßnahmen definiert.
Zertifikat, das die Rechte des Anlegers gegenüber der Fondsgesellschaft dokumentiert.
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam (z.B. in Fonds) anlegen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für VL-Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Maximalförderung beträgt jährlich 80 Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Fondsgesellschaften erstellen hierzu eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage aber inzwischen nicht mehr jährlich, sondern mit Ablauf der Sperrfrist komplett an das Institut, das das VL-Konto führt.
Das Zusatzmodul "Archivierung" ermöglicht es Ihnen, alte Inhalte in Archiv-Verzeichnissen abzulegen. So behalten Sie den Überblick über aktuelle und alte Informationen und Dateien. Archivierungsinformationen lassen sich bereits in den Templates hinterlegen und automatisch vererben.
Asset Management bedeutet die Steuerung eines Anlageportfolios nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten unter Einsatz der verschiedenen Anlageinstrumente.
Einmalige Kosten beim Fondskauf; werden von der Investmentgesellschaft festgelegt und fließen externen Investmentberatern teilweise als Provisionen zu. Der Ausgabeaufschlag wird prozentual (z.B. mit 5%) auf den Anschaffungswert eines Investmentanteils aufgeschlagen.
Zu diesem Preis wird der Anteilschein ausgegeben und kann vom Anleger erworben werden (Gegensatz: Rücknahmepreis). Siehe auch Briefkurs.
In einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds können die Erträge dann nur um diese Quellensteuer vermindert vereinnahmen. Die ausländische Quellensteuer wird in der Erträgnisaufstellung bzw. der Steuerbescheinigung ausgewiesen, wodurch die Anleger sich im Rahmen ihrer Steuerveranlagung (Anlage AUS) die einbehaltene Quellensteuer wahlweise anrechnen beziehungsweise bei der Ermittlung des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Werbungskosten auf Wunsch abziehen lassen können. Die Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Fonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen in der Regel ebenfalls der Besteuerung.
Fonds, die ihre Erträge ganz oder teilweise ausschütten, meist einmal jährlich (Gegensatz: thesaurierende Fonds).
Bei Wertpapierfonds unterscheidet man nach ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Für Anleger, die selbst über die Weiterverwendung der Erträge bestimmen wollen, sind ausschüttende Fonds geeignet. In der Regel werden bei Fonds die Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Wie bei Aktien vermindert sich der Fondspreis am Tag der Ausschüttung um den Ausschüttungsbetrag.
Ist gleichbedeutend mit Entnahmenplan und ist die Vereinbarung des Anlegers mit der Investmentgesellschaft, regelmäßig einen bestimmten Betrag aus seinem Fondsdepot ausgezahlt zu bekommen (Gegensatz: Einzahlplan).