Die BaFin mit Sitzen in Bonn und Frankfurt/Main vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen, sowie für den Wertpapierhandel in sich und führt diese seit 01. Mai 2002 weiter. Fondsgesellschaften sind Spezial-Kreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. Sie erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u.a. darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Gesetze über das Kreditwesen (KWG) und über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) eingehalten werden. Seit 2004 gilt anstelle des KAGG das InvG, das u.a. die Regelungen des KAGG reformiert hat.