Gesetzliche Grundlage für deutsche Fonds, die primär dem Anlegerschutz dient. Es regelt u.a. die Rechtsform der Fondsgesellschaften, die Rechtsverhältnisse zwischen Anlegern und Fondsgesellschaft, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften sowie die steuerlichen Fragen.
Gleichbedeutend mit Investment- oder Fonds-Gesellschaft. Ist die verantwortliche Institution für die Anlage des Fondsvermögens.