Die einmalige Einzahlung eines Betrages für den Kauf von Investmentanteilen, wobei der Anlageerfolg hier stärker von einem günstigen Anlagezeitpunkt abhängt als beim kontinuierlichen Investmentsparen.
Vereinbarung des Anlegers mit der Investmentgesellschaft, regelmäßig einen bestimmten Betrag in ein Fondsdepot einzuzahlen (Gegensatz: Auszahlplan).
Siehe Schwellenländerfonds.
Unterschieden werden ordentliche (u. a. aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen) und außerordentliche Erträge (durch Veräußerungs- bzw. Kursgewinne)
Sie stellt europaweit ein Minimum an Anlegerschutz sicher. Die dieser Direktive entsprechenden Fonds werden auch als OGAW-Fonds bezeichnet. (OGAW steht für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“.)
Spezielle Fonds, die Anleger fortlaufend über die Börse kaufen oder verkaufen können. Beim Erwerb über die Börse entfällt der Ausgabeaufschlag, dafür wird je nach ETF ein geringer Spread erhoben. Zudem fallen die banküblichen Transaktionsgebühren an.