Der gesetzlich vorgeschriebene Bericht, den die Fondsgesellschaften zweimal jährlich zur Information der Anleger über den Fonds veröffentlichen müssen.
Kennzahl, die sich für eine Periode aus dem Verhältnis des Ertrags zum eingesetzten Kapital einer Anlage ergibt. Aggregiert man die Renditen eines Fonds über mehrere Perioden hinweg kann die Wertentwicklung bzw. Performance der Fondsanlage berechnet werden. Dabei werden nach der BVI-Methode Ausschüttungen wiederangelegt.
Fonds, die in Anleihen investieren.
Fondsgesellschaften sind per Investmentgesetz (InvG) zur Risikominderung durch Anlagestreuung verpflichtet. Daneben stehen weitere Instrumente zur Risikobegrenzung zur Verfügung: Absicherung der Anteile des Wertpapiervermögens mittels Devisentermingeschäften; Einsetzen von derivativen Anlageinstrumenten (z.B. Optionen); etc.
Kosten, die von Fondsgesellschaften für die Rücknahme von Fondsanteilen erhoben werden. Die Rücknahmegebühr wird prozentual vom Anteilspreis abgeschlagen. Sie tritt in der Praxis selten auf.
Zu diesem Preis kann der Anleger seine Fondsanteile an die Investmentgesellschaft (in der Regel täglich) zurückgeben (Gegensatz: Ausgabepreis). Siehe auch Geldkurs.
Deutsche Fondsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Fondsanteile von offenen Investmentfonds jederzeit zurückzunehmen. Der Anteilswert ändert sich durch die Rücknahme von Investmentanteilen nicht.