Banken, bei denen Erträgnisscheine o.ä. ausländischer Fonds eingelöst werden können.
Die Zinsabschlagssteuer entfällt zum 01.01.2009. Siehe Abgeltungsteuer.
Einkommensteuerpflichtige Zinserträge, die während des Geschäftsjahres des Fonds bis zum Bewertungstag anfallen.
Im Verkaufs- bzw. Rücknahmepreis sind auch die seit der letzten Ausschüttung bzw. Thesaurierung erzielten steuerpflichtigen Erträge enthalten. Diese, beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlten Zwischengewinne, können als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen gleichen Kalenderjahres abgezogen werden.